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Aktuelle Meldung Bekanntmachung über Neuwahl Feuerwehrkommandant Wasserzell

Meldung vom 23.02.2010


BEKANNTMACHUNG

Neuwahl des Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Wasserzell in der Dienstversammlung im Gasthof Müllerwirt, Hauptstraße 10 in Wasserzell, Eichstätt, am Freitag, den 12. März 2010, 19.30 Uhr

E i n l a d u n g

an alle feuerwehrdienstleistenden (aktiven) Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Wasserzell und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Nach § 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sind der Kommandant und der Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abge-gebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.

Wahlberechtigte sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den Oberbürgermeister
2. Tätigkeitsberichte
3. Bildung eines Wahlausschusses
4. Wahl des Kommandanten
5. Wahl des Kommandanten-Stellvertreters
6. Verschiedenes

Eichstätt, den 22.02.2010



Arnulf Neumeyer